Die Halbierung soll für die ersten drei Monate nach der neuen Einstufung gelten. Damit stünden Betroffenen in dieser Zeit weniger Mittel aus dem Entlastungsbudget zur Verfügung, was auch die Planung häuslicher Unterstützung erschweren könnte. Wie hoch das Budget regulär und während dieser drei Monate ausfällt, weisen die veröffentlichten Angaben nicht aus.
Auch der Zugang zu einem Pflegegrad soll sich ändern: Der Entwurf hebt die Voraussetzungen insgesamt leicht an. Welche Kriterien, Punktwerte oder Schwellen bei der Begutachtung konkret verändert werden sollen, bleibt offen. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, ist dagegen ausdrücklich Bestandsschutz vorgesehen.
Das Bundesministerium für Gesundheit gibt für den Komplex aus Zugangshürden und anfänglicher Begrenzung des Entlastungsbudgets 2027 eine Finanzwirkung von minus 900 Millionen Euro an. Welcher Anteil auf die höheren Voraussetzungen und welcher auf die Halbierung entfällt, ist nicht ausgewiesen.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung ab 2027 die Beiträge stabilisieren und ein erwartetes Defizit in Milliardenhöhe ausgleichen. Zugleich ist eine neue Pflegebegleitung für die häusliche Pflege vorgesehen; im Gegenzug soll der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 entfallen. Weitere Einzelleistungen sollen in neue Budgets überführt werden, darunter das Pflegegeld in das Entlastungsbudget.
Auf der Einnahmeseite sieht der Entwurf eine um 300 Euro monatlich höhere Beitragsbemessungsgrenze und einen Anstieg des Zuschlags für Kinderlose auf 0,9 Prozent vor. Die für 2028 geplante Dynamisierung der Leistungen soll ausfallen; ab 2029 ist eine jährliche Anpassung an die Inflationsrate vorgesehen. Damit setzt der Entwurf sowohl bei Leistungen als auch bei Einnahmen an.