Bei Pflegegrad 1 soll der Zugang entfallen; bei Pflegegrad 2 bis 5 sollen die Mittel in ein allgemeines Entlastungsbudget fließen. Bisher übernehmen Pflegekassen bei Bedarf bis zu 42 Euro monatlich.
Der gemeinsame Appell des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie, des Bundesverbands Medizintechnologie, des Deutschen Apothekerverbands, des Industrieverbands Hygiene & Oberflächenschutz und des Verbands Versorgungsqualität Homecare wurde am 24. September 2026 veröffentlicht. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September. Der Appell ging dem Beschluss somit voraus. Ob die Verbände ihre Position danach aktualisiert haben, ist nicht geklärt.
Die geplante Änderung betrifft eine breit genutzte Leistung: 2025 nahmen sie 1,2 Millionen Pflegebedürftige der sozialen Pflegeversicherung und 84.000 privat Pflegeversicherte in Anspruch – zusammen 1,284 Millionen Menschen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs würde mit dem eigenständigen Anspruch auch die Abrechnung der Leistungserbringer mit Pflegekassen und privaten Versicherern entfallen.
Das Bundesgesundheitsministerium verspricht sich von der Bündelung mehr Übersicht, weniger Anträge und größere Entscheidungsfreiheit. Die Verbände sehen dagegen ein Versorgungsrisiko: Ist der gemeinsame Geldtopf bereits für eine andere dringend benötigte Unterstützung ausgegeben, stehen daraus keine zusätzlichen Handschuhe zur Verfügung. Familien könnten deshalb Hygieneprodukte zurückstellen. Die befürchteten Folgen – mehr vermeidbare Infektionen, Arztbesuche und Krankenhausaufnahmen – sind Prognosen der Verbände, keine bereits nachgewiesenen Auswirkungen.
Bis zu einer Gesetzesänderung gilt die bisherige Regelung fort. Offen bleibt, wie Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 die Hilfsmittel künftig konkret beziehen und bezahlen sollen, wie groß das allgemeine Budget sein wird und ob der bisherige Betrag von bis zu 42 Euro vollständig darin aufgeht.