Nach Darstellung des Verbands ließe sich eine planbare Ersatzbetreuung durch Privatpersonen aus dem vorgesehenen Notfallbudget nicht mehr finanzieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht in dem Gesetzentwurf Einsparungen zulasten häuslich Gepflegter und ihrer Angehörigen. „Statt die Finanzierung der Pflegeversicherung nachhaltig und gerecht zu sichern, spart die Bundesregierung ausgerechnet bei den Menschen, die täglich die Versorgung zu Hause organisieren und leisten“, sagt sie.
Bislang können Pflegebedürftige nach Angaben Benteles 3.539 Euro flexibel einsetzen. Für Notfälle seien künftig 2.285 Euro vorgesehen – rechnerisch 1.254 Euro weniger, wobei die Beträge unterschiedliche Funktionen haben. Die Begründung des Regierungsentwurfs zeichnet allerdings ein breiteres Bild: Leistungen der Verhinderungspflege sollen auch über Budgets für häusliche Pflegehilfe und Pflegegeld sowie über das neue Sozialraumbudget bezogen werden können. Offen bleibt, unter welchen Voraussetzungen Privatpersonen daraus planbare Vertretung abrechnen könnten.
Ein weiterer Einschnitt betrifft Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1: Ihr Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro soll vollständig entfallen. Nach Angaben des VdK erhalten sie weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen; der Entlastungsbetrag sei daher ihre einzige regelmäßige Leistung für Unterstützung im Alltag. Er soll durch das Sozialraumbudget ersetzt werden, das laut Verband nur für wenige festgelegte Angebote einsetzbar wäre.
Außerdem soll das Verfahren zur Dynamisierung der Pflegeleistungen bis 2029 ausgesetzt werden. Der VdK fordert neben dem Erhalt der eigenständigen Verhinderungspflege, nicht verbrauchtes Geld ansparen und später verwenden zu dürfen. Für Änderungen verlangt der Verband eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr, damit Pflegehaushalte ihren Alltag neu organisieren können.
