Das für unter 25-Jährige vorgesehene Budget von bis zu 300 Euro im Monat wäre nicht frei einsetzbar – für Familien mit schwerbehinderten Kindern könne genau das zum Problem werden.
Viele Eltern kritisieren, die Reform sei nicht für pflegebedürftige Kinder mitgedacht, und befürchten mehr Bürokratie. Bislang konnten sie über die Verhinderungspflege kurzfristig Ersatz organisieren, wenn sie krank waren, Termine hatten oder eine Auszeit brauchten. Auch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte konnten einspringen. Die Pflegeversicherung zahlte dafür bis zu 3539 Euro jährlich.
Nach den Plänen soll die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung wegfallen. Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt, dass sie künftig über mehrere Budgets nutzbar sein soll. Der im Bundestag veröffentlichte Regierungsentwurf sieht für unter 25-Jährige in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 300 Euro monatlich vor. Das Geld darf nur für Unterstützungsangebote eingesetzt werden, die nach Landesrecht oder durch die Pflegekassen anerkannt sind. Der Anspruch selbst entstünde ohne vorherigen Antrag.
Bei voller Ausschöpfung wären das 3600 Euro im Jahr und damit 61 Euro mehr als der bisherige Höchstbetrag. Für die praktische Entlastung ist jedoch auch entscheidend, ob sich eine geeignete Betreuung damit finanzieren lässt. Wencke Pohle, Referentin für Sozialpolitik bei der Lebenshilfe, sagt, Pflegedienste seien nicht für Kinderkrankenpflege geschult, insbesondere nicht für die Kombination von Krankheit und Behinderung.
Die pflegende Mutter Tanja B. schildert dem Bericht zufolge, ihre Tochter komme mit ständig wechselnden Personen von Pflegediensten nicht zurecht. Nach ihrer Einschätzung würde das Budget bei einer Umsetzung der Reform wie geplant verfallen. Der Entwurf wird noch im Bundestag beraten; Simone Borchardt (CDU/CSU) hat Nachbesserungen beim Sozialraumbudget in Aussicht gestellt.