Während Pflegebedürftige und Beitragszahlende stark gefordert würden, verlange der GKV-Spitzenverband vom Bund neben der Rückzahlung von rund 5,2 Milliarden Euro Corona-Schulden auch die Finanzierung der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger. Dafür fallen 2027 nach Verbandsangaben rund 5,9 Milliarden Euro an.
Der Gesetzentwurf soll die Beiträge bereits 2027 stabilisieren und ein erwartetes Defizit in Milliardenhöhe ausgleichen. Geplant sind eine um 300 Euro im Monat höhere Beitragsbemessungsgrenze und ein Anstieg des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Blatt sieht darin zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe für Versicherte und Arbeitgeber.
Auch auf der Leistungsseite soll gespart werden: Die nach geltendem Recht für 2028 vorgesehene Erhöhung der Leistungsbeträge soll wegen der angespannten Finanzlage entfallen. Blatt zufolge belastet dies Pflegebedürftige und Angehörige nochmals in Milliardenhöhe. Ab 2029 ist eine jährliche Anpassung der Leistungen an die Inflationsrate vorgesehen.
Grundsätzlich nennt Blatt die Reform dringend notwendig und begrüßt, dass sie nun kommt. Der Entwurf soll die Pflege vorerst stabilisieren, Prävention stärken und Änderungen in den Versorgungsstrukturen ermöglichen. Blatt bezeichnet ihn dennoch nur als ersten Zwischenschritt und fordert eine grundsätzliche Befassung mit Strukturen und Leistungen der Pflege.
Nach der Bundestagsdebatte soll der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen werden; federführend soll der Gesundheitsausschuss beraten. Die Regelungen stehen somit noch nicht endgültig fest. Ob die vorgesehenen Belastungen bleiben oder der Bund im parlamentarischen Verfahren stärker herangezogen wird, ist offen.