Sechs von 14 Beschäftigten sind von personellen Veränderungen betroffen – wie viele tatsächlich betriebsbedingt gekündigt werden, bleibt offen.
Das Unternehmen hat nach Angaben von Inhaber Michael Kranz bislang weit über 1000 Kunden monatlich mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versorgt. Bis Ende 2026 haben Pflegebedürftige dafür einen eigenständigen Anspruch von bis zu 42 Euro im Monat. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion sowie Bettschutzeinlagen.
Die geplante Reform würde diese Produkte nicht vollständig abschaffen. Die eigenständige Pauschale soll jedoch entfallen; die Hilfsmittel sollen bei Pflegegrad 2 bis 5 in ein Entlastungsbudget eingehen. Der Gesetzentwurf beschreibt zudem einen flexiblen Bezug bisheriger Leistungen innerhalb neuer Sachleistungs- und Entlastungsbudgets. Damit ändern sich Finanzierung und Bezugsweg. Der Bundestag hat in dieser Woche darüber debattiert, die Reform soll voraussichtlich ab Januar 2027 gelten.
Kranz verbindet den erwarteten Umsatzwegfall mit betriebsbedingten Kündigungen. Die sechs Betroffenen entsprechen allerdings nicht automatisch sechs Kündigungen: Drei Frauen wechseln nach seinen Angaben in andere Firmen oder gehen in Rente, eine weitere Mitarbeiterin wechselt die Branche und zwei Kollegen suchen eine neue Stelle. Welche dieser Veränderungen tatsächlich auf betriebsbedingten Kündigungen beruhen, ist aus den Angaben nicht ersichtlich.
Vollständig schließen soll die Grüne Sanitas GmbH nicht. Ab 2027 will das Unternehmen dienstags und donnerstags Kompressionsstrümpfe anmessen; auch Akutversorgungen sollen weiterhin angenommen werden.
