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Pflegepolitik & Recht

Pflegestrukturkommission soll bis Ende Januar erste Reformvorschläge vorlegen

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 eine Pflegestrukturkommission eingesetzt. Parallel dazu läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz.

Die darin geplanten Leistungen sind noch keine nutzbaren neuen Ansprüche.

Zwei getrennte Reformverfahren

Den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) hatte das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen. Er ist noch kein verabschiedetes Gesetz. Die erste Beratung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angekündigt. Anschließend soll sich insbesondere der Gesundheitsausschuss mit dem Vorhaben befassen.

Die Pflegestrukturkommission ersetzt dieses Gesetzgebungsverfahren nicht. Sie soll zusätzliche Entscheidungen für die Entwicklung der Pflegeversicherung über 2030 hinaus vorbereiten und bis Ende Januar 2027 erste Vorschläge vorlegen.

PNOG soll Leistungen für die häusliche Pflege bündeln

Der PNOG-Entwurf betrifft vor allem die häusliche Versorgung. Nach den Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen bislang getrennte Einzelleistungen in Budgets gebündelt werden. Diese sollen unmittelbar und ohne zusätzliche Anträge eingesetzt werden können.

Eine neue fachliche Pflegebegleitung soll Familien besonders zu Beginn der Pflegebedürftigkeit unterstützen. Vorgesehen ist, dass professionelle Pflegebegleitpersonen beim Aufbau eines passgenauen Versorgungsnetzes, bei bürokratischen Hindernissen und bei der frühzeitigen Vermeidung einer Überlastung von An- und Zugehörigen helfen.

Sozialraum- und Überbrückungsbudget geplant

In den Pflegegraden 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag in einem neuen Sozialraumbudget aufgehen. Das Budget soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden können. Auch Einzelhelferinnen und Einzelhelfer aus der Nachbarschaftshilfe können entsprechend anerkannt werden. Ab 2028 sollen die Pflegekassen diese Anerkennung nach bundeseinheitlichen Kriterien vornehmen.

Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf kein Sozialraumbudget vor. Präventionsorientierte Leistungen wie der Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds sollen erhalten bleiben.

Das ebenfalls geplante Überbrückungsbudget ist für plötzliche Pflegenotfälle und sonstige Überbrückungssituationen vorgesehen, etwa bei gesundheitlichen Krisen oder einem ungeplanten Ausfall der Hauptpflegeperson. Die geplanten Leistungen sind bislang keine nutzbaren neuen Ansprüche und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Kommission prüft weitergehende Strukturreformen

Der Auftrag der Pflegestrukturkommission reicht über den PNOG-Entwurf hinaus. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll sie konkrete Reformvorschläge erarbeiten, um die pflegerische Versorgung zu sichern und den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung bis in die Jahre nach 2030 stabil zu halten.

Die Kommission soll die häusliche Pflege stärken, Leistungen zielgenauer gestalten sowie Prävention und Frührehabilitation stärker nutzen. Zum Prüfprogramm zählen außerdem ein möglicher sozialer Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, kapitalgedeckte Elemente und eine andere Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben.

Der Prüfauftrag ist weder eine Entscheidung für eine einheitliche Pflegeversicherung noch für eine Pflicht zur zusätzlichen privaten Vorsorge.

Zieltermin für zusätzliche Reformen ist nicht verbindlich

Für Pflegebedürftige, Angehörige, Dienste und Einrichtungen sind drei Ebenen zu unterscheiden: der PNOG-Entwurf, die Empfehlungen der Kommission und eine spätere gesetzliche Umsetzung.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt den 1. Juli 2027 als politischen Zieltermin für das Inkrafttreten zusätzlicher Strukturreformen. Dieser Termin ist bislang nicht verbindlich festgelegt. Änderungen setzen politische Entscheidungen und gegebenenfalls gesetzliche Regelungen voraus.

Quellen und weiterführende Informationen

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