Sie wendet sich gegen den höheren Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose, den geplanten Wegfall der monatlichen Leistung bei Pflegegrad 1 und aus ihrer Sicht höhere Hürden bei der Einstufung. Zudem warnt sie vor Folgen für die Personalausstattung in Heimen.
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler erkennt an, dass die Bundesregierung ursprünglich geplante Verschlechterungen bei der Bezahlung von Pflegekräften, den Zuschüssen für Pflegeheimbewohner sowie der Rentenversicherung pflegender Angehöriger zurückgenommen habe. Dennoch bleibe die Vorlage nach ihrer Einschätzung „ein Spargesetz zulasten der Versicherten, Beschäftigten und pflegebedürftigen Menschen“.
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beläuft sich auf 131 Euro monatlich. Der Regierungsentwurf sieht vor, ihn zu streichen; als Gegenleistung soll ein Anspruch auf eine entsprechende Begleitung bei der Pflege eingeführt werden. Bei vollstationärer Pflege entfiele für Neuzugänge auch der in gleicher Höhe gezahlte Zuschuss. Bereits bestehende Fälle sollen ihn behalten.
Der Zuschlag für kinderlose Mitglieder soll um 0,3 Beitragssatzpunkte steigen. Dadurch entstünden den Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2027 Mehrausgaben von 3,3 Milliarden Euro. ver.di lehnt dies ab, weil damit nach Bühlers Einschätzung die Finanzierung durch Arbeitgeber und Beschäftigte weiter ausgehöhlt würde.
Der Entwurf will außerdem das Verfahren zur Einstufung in Pflegegrade anpassen; seine Begründung nennt als Folge eine leicht veränderte Verteilung der Pflegegrade. Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte geändert werden sollen, ist offen. ver.di spricht von höheren Hürden und warnt, diese könnten zusammen mit der gestrichenen Leistung bei Pflegegrad 1 die Personalausstattung in Pflegeheimen verschlechtern.
Bühler fordert den Bundestag auf, den aktuellen Entwurf dringend nachzubessern. Anschließend müsse die Bundesregierung eine grundlegende Reform angehen, die die Pflegeversicherung dauerhaft auf eine solide finanzielle Basis stelle.
