Die gekündigten Kräfte bilden die Hälfte der Belegschaft und betreuen rund 400 Kunden; welche Hilfen für sie tatsächlich wegfallen, ist noch offen.
Wie das Medium Care vor9 berichtet, hat Woinem die Kündigungen vorsorglich ausgesprochen. Geschäftsführer Björn Vogler begründet den Schritt so: „Wir mussten das machen, um den Rest des Teams zu schützen.“ Bei unveränderter Umsetzung der Reform rechnet er bis Ende Februar mit rund 120.000 Euro Personalkosten, die nicht refinanziert würden. Hinzu kommt die Kündigungsfrist von zwei Monaten; bei anderen Diensten betrage sie häufig nur einen Monat, sagt Vogler.
Im Zentrum der Kalkulation steht das geplante Pflegeneuordnungsgesetz. Der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro soll zum 1. Januar 2027 entfallen. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist kein Ersatz vorgesehen. Für höhere Pflegegrade soll ein Sozialraumbudget entstehen, auf das ambulante Pflegedienste nicht mehr unmittelbar zugreifen können. Mit dem Kabinettsbeschluss hat das parlamentarische Verfahren begonnen; die vorgeschlagenen Änderungen gelten noch nicht.
Unter den rund 400 Kunden des Betreuungsteams sind 50 Menschen mit Pflegegrad 1. Für die Kunden könnte die bisherige Betreuung neu organisiert werden müssen. Welche Leistungen tatsächlich enden, wann das geschieht und welchen Übergangs- oder Ersatzplan Woinem anbietet, ist offen. Eine mögliche Alternative wären Betreuungsleistungen über eine Anerkennung nach Landesrecht. Diese Ausweichmöglichkeit bleibt zeitlich unsicher: Nach Voglers Angaben kann das zuständige Landratsamt derzeit keinen Bearbeitungszeitpunkt für die Anträge nennen.
Der Bundesverband sozialer Dienste privater Anbieter warnt, durch die Reform könnten bis zu 50.000 Arbeitsplätze in der Betreuung wegfallen. Der Fall Woinem macht diese Beschäftigungsgefahr bei einem einzelnen Dienst konkret, erlaubt aber keinen Schluss auf andere Anbieter. Vogler erwartet, dass sich viele Pflegedienste mit Betreuungsangeboten Ende November ebenfalls zu Kündigungen entscheiden. Thomas Knieling, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), sieht darin ein Warnsignal für die Versorgungssicherheit vor Ort und fordert Nachbesserungen am Gesetz.
