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Medizin, Gesundheit und Prävention
09.03.2026
Neue Demenz-Leitlinie: Empfehlungen für Amyloid-Antikörper ergänzt
Neue Leitlinie ergänzt: S3-Leitlinie für Demenzen jetzt mit Empfehlungen zur Verwendung von Amyloid-Antikörpern Lecanemab und Donanemab erweitert.
Neue Leitlinie ergänzt: S3-Leitlinie für Demenzen jetzt mit Empfehlungen zur Verwendung von Amyloid-Antikörpern Lecanemab und Donanemab erweitert.
Die S3-Leitlinie für Demenzen wurde zum zweiten Mal aktualisiert und enthält nun Empfehlungen für die Anwendung der Amyloid-Antikörper Lecanemab und Donanemab. Diese Ergänzung der Leitlinie reflektiert die jüngsten Fortschritte in der Therapie von Alzheimer und wird voraussichtlich den Behandlungsansatz bei dieser Form von Demenz beeinflussen. Die Aktualisierung erfolgte angesichts der Diskussionen um die Wirksamkeit dieser Antikörper, da in der Öffentlichkeit mit der Zulassung von Lecanemab gegen Morbus Alzheimer große Hoffnungen auf eine effektive Behandlung verbunden wurden. (Quelle: aerztezeitung.de)
Evidenzbasiertes Deprescribing: Sicherere Medikamentenvergabe im Alter
Evidenzbasiertes Deprescribing reduziert Risiken durch Polypharmazie und verbessert Medikamentensicherheit im Alter, so die Ärzte Zeitung.
Evidenzbasiertes Deprescribing reduziert Risiken durch Polypharmazie und verbessert Medikamentensicherheit im Alter, so die Ärzte Zeitung.
Ältere Menschen leiden häufig an mehreren Krankheiten und erhalten daher eine Vielzahl verschiedener Medikamente. Dies birgt erhebliche Risiken für Neben- und Wechselwirkungen. Um diese zu minimieren, ist ein evidenzbasiertes Deprescribing, also das gezielte Reduzieren oder Absetzen von Medikamenten, entscheidend. Dabei sollte keine Sorge vor der Reduktion bestehen, da ein solcher Ansatz helfen kann, das gesundheitliche Risiko zu senken. Insbesondere in der geriatrischen Versorgung ist es wichtig, regelmäßig die Notwendigkeit und den Nutzen jedes Medikaments zu überprüfen, um die Therapie auf das Wesentliche zu beschränken und damit potenziellen Schaden zu vermeiden. Diese Empfehlungen unterstreichen die Bedeutung eines rationalen und wissenschaftlich fundierten Umgangs mit Polypharmazie, berichtet die Ärzte Zeitung.
Sage und Amazon AWS fördern KI-Einsatz in der Pflegebranche
Sage und Amazon AWS starten KI-Initiativen zur effizienteren Pflege und adressieren den Personalmangel durch prädiktive Analysen und automatisierte Prozesse.
Sage und Amazon AWS starten KI-Initiativen zur effizienteren Pflege und adressieren den Personalmangel durch prädiktive Analysen und automatisierte Prozesse.
Laut Berichten von ad-hoc-news.de haben Sage und Amazon AWS kürzlich bedeutende Initiativen in der Pflegebranche gestartet, um den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu fördern. Sage plant mit einer Finanzierungsrunde von 65 Millionen Euro, seine Plattform für prädiktive Pflege zu erweitern. Diese soll durch Verhaltensanalysen Risiken für Patienten frühzeitig erkennen. Zeitgleich lancierte Amazon AWS die KI-Plattform Connect Health zur Automatisierung administrativer Prozesse. Beide Entwicklungen zielen darauf ab, die Pflegeeffizienz zu steigern und Personalmangel zu begegnen.
Pflegegeld verliert real an Wert: Linke fordert Reformen im System
Pflegegeld verliert seit 2017 real 15% an Wert, Linke fordert Reformen: Schötz will solidarische Pflegeversicherung für mehr Gerechtigkeit.
Pflegegeld verliert seit 2017 real 15% an Wert, Linke fordert Reformen: Schötz will solidarische Pflegeversicherung für mehr Gerechtigkeit.
Das Pflegegeld hat trotz zahlreicher Erhöhungen in den letzten Jahren real an Wert verloren, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zeigt. Laut "Allgäuer Zeitung" ist die Kaufkraft der Leistung seit 2017 um etwa 15 Prozent gesunken. So erhielten Personen mit Pflegegrad 2 im Jahr 2025 zwar nominal 347 Euro, was jedoch kaufkraftbereinigt nur 271 Euro entspricht. Linken-Pflegeexpertin Evelyn Schötz kritisierte diese Entwicklung scharf und fordert grundlegende Reformen im Pflegesystem, unter anderem durch eine solidarische Pflegeversicherung.
Gericht: Keine Zahlung bei unzureichend geprüfter AU-Bescheinigung
LAG Niedersachsen: Arbeitgeber dürfen bei unzureichend geprüfter AU wegen psychischer Beschwerden die Lohnfortzahlung verweigern.
LAG Niedersachsen: Arbeitgeber dürfen bei unzureichend geprüfter AU wegen psychischer Beschwerden die Lohnfortzahlung verweigern.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte psychische Beschwerden gründlich prüfen müssen, bevor sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. Andernfalls könne die Bescheinigung ihren Beweiswert verlieren, mit der Konsequenz, dass Arbeitgeber die Fortzahlung des Entgelts verweigern dürfen. Diese Entscheidung betont die Verantwortung von Ärzten, bei der Diagnosestellung sorgfältig vorzugehen, um arbeitsrechtliche Konsequenzen für Patienten zu vermeiden. Die Quelle dieser Information ist aerztezeitung.de.
Sozialgericht: Rentenversicherung muss über Teilrente aufklären
Sozialgericht stärkt die Aufklärungspflicht der Rentenversicherung zur Teilrente für pflegende Rentner - Fehlinformation kann Neubescheidung begründen.
Sozialgericht stärkt die Aufklärungspflicht der Rentenversicherung zur Teilrente für pflegende Rentner - Fehlinformation kann Neubescheidung begründen.
Ein Urteil des Sozialgerichts Hannover unterstreicht die Bedeutung der aktiven Informationspflicht der Rentenversicherung im Hinblick auf die Teilrente bei pflegenden Rentnern. Laut Peter Knöppel von rentenbescheid24.de müssen Rentenempfänger, die nach Rentenbeginn weiter pflegen, von der Rentenversicherung über die Möglichkeit der Teilrente informiert werden. Die Teilrente erlaubt es, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten, was die Rentenhöhe später erhöhen kann. Unzureichende Aufklärung kann eine rückwirkende Neubescheidung rechtfertigen.
Viele Pflegebedürftige nutzen Entlastungsbetrag von 1.572 Euro nicht
60 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland verzichten auf den jährlichen Entlastungsbetrag von 1.572 Euro für ambulante Unterstützung und Haushaltshilfen.
60 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland verzichten auf den jährlichen Entlastungsbetrag von 1.572 Euro für ambulante Unterstützung und Haushaltshilfen.
In Deutschland nutzen viele Anspruchsberechtigte den Entlastungsbetrag für die Pflege nicht, obwohl er wertvolle Unterstützung bietet, berichtet "chip.de". Trotz der Möglichkeit, für häusliche Pflege jährlich 1.572 Euro zu erhalten, beantragen 60 Prozent diesen Betrag nicht. Der Entlastungsbetrag kann für Dienste wie ambulante Pflegedienste oder Haushaltshilfen genutzt werden, muss jedoch in Vorleistung bezahlt und die Kosten bei der Pflegekasse eingereicht werden. In einigen Bundesländern, wie z.B. Bayern, gibt es zusätzliche regionale Regelungen.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.03.2026
Kompromiss zur Krankenhausreform: Planungssicherheit, aber Kritik bleibt
Kompromiss zur Krankenhausreform: Mehr Planungssicherheit für Kliniken, doch Kritik an Bürokratie und wirtschaftlichen Problemen bleibt bestehen.
Kompromiss zur Krankenhausreform: Mehr Planungssicherheit für Kliniken, doch Kritik an Bürokratie und wirtschaftlichen Problemen bleibt bestehen.
Laut EU-Schwerbehinderung fand ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform statt, der den Kliniken mehr Planungssicherheit bietet, jedoch wesentliche Probleme der Praxis unberührt lässt. Kritisiert wird unter anderem die bürokratieintensive Vorhaltefinanzierung. Trotz der Einigung bleibt die wirtschaftliche Schieflage der Krankenhäuser bestehen, und die bürokratische Belastung hindert das Personal an der Patientenversorgung. Experten fordern dringende Anpassungen, um weitere Verzögerungen in der Reformumsetzung zu vermeiden.
Anmeldefrist für NIS-2-Registrierung endet heute - Unsicherheit bleibt
Heute endet die Anmeldefrist für die NIS-2-Registrierung beim BSI, doch viele Unternehmen, darunter zahlreiche MVZs, sind unsicher und überfordert.
Heute endet die Anmeldefrist für die NIS-2-Registrierung beim BSI, doch viele Unternehmen, darunter zahlreiche MVZs, sind unsicher und überfordert.
Am heutigen Freitag endet die Anmeldefrist für Unternehmen, sich als NIS-2-relevant beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu registrieren, berichtet die Ärzte Zeitung. Rund 30.000 deutsche Firmen aus 18 Branchen, darunter etwa 1.000 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), müssen sich registrieren. Kriterien sind entweder mehr als 50 Mitarbeiter oder ein Jahresumsatz über zehn Millionen Euro. Bis Ende Februar haben sich erst 4.856 Unternehmen angemeldet. Die BSI erwartet, dass viele Unternehmen ihre Registrierungen im ersten Halbjahr 2026 nachholen. Jedoch sind viele überfordert, da es an branchenspezifischer Unterstützung mangelt und das BSI sein Portal erst im Januar freischaltete. Ob Bußgelder verhängt werden, ist ungewiss, denn die Anmeldefrist soll nicht verlängert werden.
Plegeri-Verbände pochen auf Erhalt des Pflegebudgets zur Versorgungsqualität
Pflegeverbände fordern die Beibehaltung des Pflegebudgets zur Sicherung der Versorgungsqualität in Krankenhäusern und warnen vor Risiken ohne integriertes Konzept.
Pflegeverbände fordern die Beibehaltung des Pflegebudgets zur Sicherung der Versorgungsqualität in Krankenhäusern und warnen vor Risiken ohne integriertes Konzept.
Der Bundesverband Pflegemanagement und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) setzen sich entschieden für die Beibehaltung des Pflegebudgets in deutschen Krankenhäusern ein, wie "Bibliomed Pflege" berichtet. Laut einer Umfrage unter 76 Führungskräften ist das Pflegebudget unverzichtbar für die Stabilität von Personal und Versorgung. Der DBfK fordert ein integriertes Konzept aus Pflegebudget, Personalbemessung und Leistungsgruppen, um weitere Risiken zu vermeiden. DBfK-Präsidentin Vera Lux betont die Bedeutung des Budgets zur Sicherung der Versorgungsqualität.
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