Das GAP-Projekt verbessert seit 2021 die Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen nachhaltig durch individuell angepasste Lösungen und steigert die Zufriedenheit.
Das GAP-Projekt verbessert seit 2021 die Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen nachhaltig durch individuell angepasste Lösungen und steigert die Zufriedenheit.
Das GAP-Projekt zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Pflege zeigt, wie systematische Entwicklungen in der Arbeitsorganisation Pflegeeinrichtungen unterstützen können. Seit 2021 bieten Coaches Beratungen, die durch Fördermittel nach § 8 Abs. 7 SGB XI finanziert werden können. Mit Fokus auf Kommunikation, Dienstplanung und Personalbemessung haben bereits 900 Einrichtungen an dem Projekt teilgenommen. Individuell angepasste Lösungen erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit und binden Fachkräfte nachhaltig. Mehrere Einrichtungen, darunter das St. Pius-Stift, erzielten Erfolge durch kompetenzorientierte Personalverteilung (www.bibliomed-pflege.de).
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.09.2026
Notfallreform in Deutschland: Unsicherheiten bei Patientensteuerung
Die Notfallreform in Deutschland sorgt für Diskussionen: Unklarheit bei Patientensteuerung und Standortplanung der Notfallzentren, während die Finanzierung umstritten bleibt.
Einordnung: Neu sind konkrete Kritik an Patientensteuerung, INZ, parallelen Ersteinschätzungen und der Finanzierung der Notfallrettung.
Vorher: „Bundestag diskutiert dringend benötigte Notfallreform zur besseren Vernetzung“ (10.07.2026)
Die Notfallreform in Deutschland sorgt für Diskussionen: Unklarheit bei Patientensteuerung und Standortplanung der Notfallzentren, während die Finanzierung umstritten bleibt.
Die Notfallreform in Deutschland befindet sich auf der Zielgeraden der Beratungen im Bundestag. Doch es bestehen zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten bei der Patientensteuerung, so die Rückmeldungen von Verbänden und Sachverständigen. Der aktuelle Regierungsentwurf lässt viele Fragen offen, etwa wer die zentrale Steuerung übernehmen soll. Die Bundesärztekammer kritisiert die geplante Akutversorgung durch Kassenärztliche Vereinigungen während regulärer Praxisöffnungszeiten. Kommunale Spitzenverbände hingegen fordern kürzere Wartezeiten bei der Akutleitstelle. Zudem gibt es Bedenken zur geplanten Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ), deren Standortplanung bundeseinheitlich geregelt werden sollte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnte vor parallelen Systemen bei der Ersteinschätzung der Notfallpatienten. Auch die Finanzierung der Notfallrettung wird kontrovers diskutiert. Die Reform sieht zudem die Einführung einer Sachleistung für die medizinische Notfallrettung im SGB V vor, was auf Zustimmung bei den Krankenkassen trifft. (Quelle: aerztezeitung.de)
Neue Studie: Verlauf von Morbus Parkinson ungünstiger als gedacht
Eine neue Studie zeigt, dass der Verlauf von Morbus Parkinson ernster ist als bisher gedacht. Dies fordert eine Neubewertung medizinischer Prognosen.
Eine neue Studie zeigt, dass der Verlauf von Morbus Parkinson ernster ist als bisher gedacht. Dies fordert eine Neubewertung medizinischer Prognosen.
Forscher haben festgestellt, dass der Verlauf von Morbus Parkinson für Betroffene ungünstiger sein könnte als bisher angenommen. Diese Erkenntnis resultiert aus einer Metaanalyse individueller Patientendaten aus sechs großen Inzidenzkohorten. Ihre Befunde legen nahe, dass die Prognosen für Parkinson-Patienten neu bewertet werden müssen. Dies berichtet die Ärztezeitung unter Verweis auf die zugrunde liegende Forschung.
Post-Stroke-Depression: Risiken, Erkennung und Behandlungsmöglichkeiten
Nach einem Schlaganfall sind viele Menschen von Post-Stroke-Depressionen betroffen. Wer ist gefährdet und wie erkennt man sie? Fachkräfte müssen wachsam sein.
Nach einem Schlaganfall sind viele Menschen von Post-Stroke-Depressionen betroffen. Wer ist gefährdet und wie erkennt man sie? Fachkräfte müssen wachsam sein.
Müde und antriebslos – viele Menschen haben nach einem überstandenen Schlaganfall die Freude am Leben erst einmal verloren. Doch wer ist besonders gefährdet, eine Depression zu entwickeln? Und wie lässt sie sich erkennen? Die Post-Stroke-Depression ist ein häufig unterschätztes Phänomen, das nach einem Schlaganfall auftreten kann. Besonders gefährdet sind Personen mit einem schwereren Schlaganfallverlauf oder solchen, die bereits in der Vergangenheit Depressionen hatten. Um die Anzeichen frühzeitig zu erkennen, sollten medizinische Fachkräfte besonders auf Verhaltensänderungen und emotionale Symptome achten. Dabei spielen die regelmäßige Beobachtung und Gespräche mit den Betroffenen eine entscheidende Rolle. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung können helfen, die Lebensqualität der Patienten signifikant zu verbessern. Weitere Informationen zu diesem Thema bietet die ÄrzteZeitung.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
07.09.2026
BPI warnt: Kürzungen bei Pflegehilfsmitteln gefährden Infektionsschutz
Der BPI warnt: Kürzungen bei Pflegehilfsmitteln könnten den Infektionsschutz gefährden, da Pflegebedarf und Infektionsschutz um das gleiche Budget konkurrieren.
Der BPI warnt: Kürzungen bei Pflegehilfsmitteln könnten den Infektionsschutz gefährden, da Pflegebedarf und Infektionsschutz um das gleiche Budget konkurrieren.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) warnt vor Kürzungen bei Pflegehilfsmitteln, die den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege gefährden könnten. BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen betont, dass ein separater Sachleistungsanspruch für essentiel ist, um Infektionen zu verhindern. Laut einer Pressemitteilung von www.eu-schwerbehinderung.eu könnte die geplante Überführung von Produkten wie Desinfektionsmitteln in ein allgemeines Budget einen Zielkonflikt schaffen, bei dem Pflegebedarf und Infektionsschutz um dieselben Mittel konkurrieren.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
04.09.2026
Pilotprojekt in Emsland und Grafschaft Bentheim: Pflege neu gedacht
Pilotprojekt in Emsland und Grafschaft Bentheim: Pflegeinnovationen bis 2028, gefördert mit 1,73 Mio. Euro, stärken Gemeinschaften und digitale Lösungen.
Pilotprojekt in Emsland und Grafschaft Bentheim: Pflegeinnovationen bis 2028, gefördert mit 1,73 Mio. Euro, stärken Gemeinschaften und digitale Lösungen.
Im September 2026 starten die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim ein gemeinsames Modellvorhaben im Pflegebereich, das als erstes dieser Art in Niedersachsen gilt. Laut dem Grünen-Landtagsabgeordneten Nicolas Mülbrecht Breer fördern das Land Niedersachsen und die Pflegekassen den Ausbau des Case- und Care-Managements in den Regionen mit knapp 1,73 Millionen Euro. Ziel ist es, sorgende Gemeinschaften zu schaffen, die individuelle Beratungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ermöglichen. Weiterhin sollen digitale Lösungen getestet und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden. Das Projekt hat eine Laufzeit bis Ende 2028 mit der Möglichkeit zur Verlängerung bis 2029. Mülbrecht Breer betont, dass die Initiative die Selbstbestimmung und solidarische Gemeinschaften stärken soll (Quelle: emsvechtewelle.de).
Pflegegeld bleibt, Anerkennung nötig für Entlastungsbetrag - Urteil BSG
BSG: Pflegegeld bleibt trotz unausgebildeter Hilfe, jedoch keine Erstattung des Entlastungsbetrags ohne offizielle Helferanerkennung.
BSG: Pflegegeld bleibt trotz unausgebildeter Hilfe, jedoch keine Erstattung des Entlastungsbetrags ohne offizielle Helferanerkennung.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bleibt Pflegegeld erhalten, selbst wenn eine nicht anerkannte Hilfskraft, wie eine Nachbarin, bei der häuslichen Versorgung hilft. Der Entlastungsbetrag hingegen wird nur erstattet, wenn die Hilfskraft eine offizielle Anerkennung oder Registrierung vorweisen kann. Das Gericht wies darauf hin, dass es keine Ausnahmen gebe, selbst wenn die Hilfe zuverlässig erbracht wird. Pflegekassen dürfen somit die Kostenerstattung verweigern, falls die formalen Anforderungen fehlen. Pflegebedürftige sollten vorab prüfen, ob ihre Helfer anerkannt sind. (Quelle: www.gegen-hartz.de)
Stiftung Warentest: Reformen belasten Kinderlose und pflegende Angehörige
Reformen belasten Kinderlose und pflegende Angehörige: Höhere Beiträge für Kinderlose und weniger Rentenpunkte für pflegende Angehörige geplant.
Reformen belasten Kinderlose und pflegende Angehörige: Höhere Beiträge für Kinderlose und weniger Rentenpunkte für pflegende Angehörige geplant.
Die Stiftung Warentest berichtet, dass im Zuge geplanter Reformen Kinderlose künftig einen höheren Beitragssatz von 4,3 Prozent zur Pflegeversicherung zahlen sollen, während der Satz für Eltern je nach Anzahl der Kinder niedriger bleibt. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Entlastungszahlungen für Heimbewohner erst nach längeren Zeiträumen steigen, um die Pflegeversicherung zu entlasten. Auch werden die Hürden zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit angehoben, wodurch ein höherer Grad der Einschränkung nötig sein wird, um einen Pflegegrad zu erhalten. Zudem sollen pflegende Angehörige weniger Rentenpunkte für ihren Einsatz erhalten.
EBM-Änderung: Erleichterte Abrechnung bei Gruppentherapiesitzungen
Zum Oktober vereinfacht eine EBM-Änderung die Abrechnung von Gruppentherapien, indem zwei Einheiten in einer Sitzung zusammengefasst werden können.
Zum Oktober vereinfacht eine EBM-Änderung die Abrechnung von Gruppentherapien, indem zwei Einheiten in einer Sitzung zusammengefasst werden können.
Zum Oktober gibt es bei der Abrechnung der Gruppentherapie Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Künftig müssen für die Abrechnung von zwei Einheiten nicht mehr zwei getrennte Sitzungen vorliegen. Diese Anpassung kann Abläufe in Praxen vereinfachen und die Flexibilität erhöhen. Die vollständigen Details zu den Änderungen sind auf aerztezeitung.de verfügbar.
Neue Vergütungsregelung für Versorgungseinrichtungen ab 2027 beschlossen
Neue Vergütungsregelung ab 2027: Stabilitätsorientierte Finanzierung mit Struktur- und Sachkostenpauschalen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen beschlossen.
Neue Vergütungsregelung ab 2027: Stabilitätsorientierte Finanzierung mit Struktur- und Sachkostenpauschalen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen beschlossen.
Die GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf eine Vergütungsregelung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen geeinigt, so die AOK. Diese Regelung sieht vor, dass die Finanzierung aus einer jährlichen Strukturpauschale pro finanziertes Bett und einer Sachkostenpauschale je Belegungstag besteht, um planbare Budgets für stationäre Einrichtungen zu sichern. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt für drei Jahre. Ziel ist es, eine stabilitätsorientierte Finanzierung sicherzustellen. Einrichtungen müssen eine Mindestauslastung mit 30 Behandlungsfällen pro Bett im Jahr erreichen, andernfalls drohen Kürzungen. Bei Erfüllung dieser Bedingung, so rechnet der GKV-Spitzenverband, können Erlöse von bis zu 10,9 Millionen Euro erzielt werden. Anpassungen der Pauschale sind im Einklang mit den Veränderungswerten vorgesehen.
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