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Pflegepolitik und Recht
21.01.2026
Pflegekräfte dürfen ärztliche Anordnungen bei Risiko verweigern
Pflegekräfte könnten ärztliche Anordnungen ablehnen, wenn sie Risiken bergen, und müssen diese schriftlich melden, laut Allgäuer Zeitung.
Pflegekräfte könnten ärztliche Anordnungen ablehnen, wenn sie Risiken bergen, und müssen diese schriftlich melden, laut Allgäuer Zeitung.
In der Pflege können Fachkräfte ärztliche Anordnungen unter bestimmten Umständen verweigern, wie die Allgäuer Zeitung berichtet. Diese Möglichkeit ergibt sich aus der sogenannten Remonstrationspflicht, die es Pflegekräften erlaubt, Anweisungen abzulehnen, wenn diese potenziell schädlich für Patienten sein könnten. Pflegekräfte sind zudem verpflichtet, solche Risiken schriftlich zu melden. Zudem muss die konkrete Gefährdung individuell geprüft werden, bevor eine Ablehnung gerechtfertigt ist, so der Experte Rolf Höfert.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
21.01.2026
Überlastungsanzeigen: Schlüsselrolle bei Pflegepersonalnot und Sicherheit
Überlastungsanzeigen sind bei Pflegepersonalmangel entscheidend, um Arbeitsrisiken sichtbar zu machen und die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten.
Überlastungsanzeigen sind bei Pflegepersonalmangel entscheidend, um Arbeitsrisiken sichtbar zu machen und die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten.
Angesichts der Personalnot in der Pflege können Überlastungsanzeigen eine entscheidende Rolle spielen, um gefährliche Arbeitsbedingungen anzugehen. Laut der Allgäuer Zeitung informiert eine solche Anzeige Vorgesetzte über potenzielle Risiken für Patienten und Pflegepersonal durch übermäßige Arbeitsbelastung. Die Pflegekräfte haben, wie Verdi Bildung und Beratung betont, nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, auf solche Situationen hinzuweisen, um rechtliche und gesundheitliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine präzise Beschreibung der Umstände ist dabei unerlässlich.
Pflegeheimplätze im Nordosten übersteigen 2400 Euro Eigenanteil
Pflegekosten im Nordosten übersteigen 2400 Euro: Trotz Zuschüssen belasten hohe Eigenanteile die Bewohner erheblich, geplante Reformen sind dringlich.
Pflegekosten im Nordosten übersteigen 2400 Euro: Trotz Zuschüssen belasten hohe Eigenanteile die Bewohner erheblich, geplante Reformen sind dringlich.
Die Kosten für Pflegeheimplätze steigen weiterhin an, trotz der Zuschüsse durch Pflegekassen. Insbesondere im Nordosten Deutschlands übersteigen die monatlichen Eigenanteile mittlerweile die Grenze von 2400 Euro, wie von der AOK Nordost unter Verweis auf das Wissenschaftliche Institut der AOK berichtet wird. Neue Zahlen zeigen, dass die Gesamtkosten für einen Heimplatz in Brandenburg und Berlin Ende 2025 erstmals die Marke von 5000 Euro pro Monat überschritten haben. Der Eigenanteil, den die Bewohner letztlich tragen müssen, liegt erheblich höher als viele Altersrenten, was zahlreiche Menschen finanziell überfordert. Schon 2024 mussten viele Pflegebedürftige in Berlin Hilfe zur Pflege erhalten, da Einkommen und Vermögen nicht ausreichten. Die geplante Pflegereform von Bund und Ländern zielt darauf ab, die stetig steigenden Eigenanteile zu begrenzen, doch der Handlungsbedarf zeigt sich gerade durch diese aktuellen Entwicklungen besonders deutlich. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Herztod bei Streit: Sozialgericht erkennt Arbeitsunfall an
Ein Herztod durch Stress bei der Arbeit kann als Arbeitsunfall gelten, urteilte das Sozialgericht Dortmund nach einem Todesfall eines Sicherheitsmitarbeiters.
Ein Herztod durch Stress bei der Arbeit kann als Arbeitsunfall gelten, urteilte das Sozialgericht Dortmund nach einem Todesfall eines Sicherheitsmitarbeiters.
Ein plötzlicher Herztod infolge von akutem Stress während der Arbeit kann als Arbeitsunfall gewertet werden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden, wie die Ärztezeitung berichtet. Der Fall betrifft die Sprechstunde eines Arztes in einer Unterbringungseinrichtung, bei der ein Sicherheitsmitarbeiter während eines Streits mit einem Bewohner, der unter Drogeneinfluss stand, verstarb. Der vom Gericht beauftragte kardiologische Gutachter stellte fest, dass akuter Stress bösartige Herzrhythmusstörungen und damit einen plötzlichen Herztod hervorrufen kann. Aufgrund dessen erkannte das Gericht den Vorfall als Arbeitsunfall an und gewährte der Witwe des verstorbenen Mitarbeiters Hinterbliebenenleistungen. Auch wenn der Verstorbene kardiologisch vorgeschädigt war, wurde das Risiko für einen krankheitsbedingten Todeseintritt als vernachlässigbar eingestuft.
Eine frühzeitige Lebensstiländerung bei Prädiabetes verbessert langfristig die Herzgesundheit und schützt vor kardiovaskulären Erkrankungen.
Eine frühzeitige Lebensstiländerung bei Prädiabetes verbessert langfristig die Herzgesundheit und schützt vor kardiovaskulären Erkrankungen.
Lebenstilinterventionen können Menschen mit Prädiabetes vor einem manifesten Typ-2-Diabetes schützen, doch ihre Wirkung erstreckt sich weit darüber hinaus. Langzeitdaten belegen nun, dass eine Prädiabetes-Remission nach langer Zeit positive kardiovaskuläre Effekte mit sich bringt. Dies zeigt eine Verbesserung der Herzgesundheit und verdeutlicht den großen Nutzen einer frühzeitigen und konsequenten Lebensstiländerung für die Herz-Kreislauf-Gesundheit. Experten empfehlen, bereits bei Prädiabetes aktiv zu werden, um langfristige gesundheitliche Vorteile zu erzielen. Koordinierte Maßnahmen zur Lebensstiländerung könnten in Zukunft eine entscheidende Rolle in der Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen spielen, wobei eine genaue Untersuchung der effektivsten Ansätze noch erforderlich ist. Die Ergebnisse dieser Langzeituntersuchungen unterstreichen die Bedeutung einer integrativen Gesundheitsstrategie zur Reduzierung des Risikos für schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Neue Studie: Medikamente können Herzinsuffizienz verschlimmern
Eine Studie warnt: Bestimmte Medikamentenkombinationen können Herzinsuffizienz verschlimmern. Kardiologen fordern eine sorgfältige Prüfung.
Eine Studie warnt: Bestimmte Medikamentenkombinationen können Herzinsuffizienz verschlimmern. Kardiologen fordern eine sorgfältige Prüfung.
Eine Herzinsuffizienz kann durch bestimmte Medikamentenkombinationen verschlimmert oder gar ausgelöst werden, wie ein Konsenspapier internationaler Kardiologen zeigt, das relevante Nebenwirkungen und Interaktionen zusammenfasst. Die vollständigen Details erfordern allerdings, dass sich Leser auf aerztezeitung.de einloggen, um Zugriff auf umfassendere Informationen, Hintergrundanalysen und praxisnahe Tipps zu erhalten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Medikamentenprüfung bei Patienten mit Herzinsuffizienz. (Quelle: aerztezeitung.de)
Pflegekosten in Hessen 2025: Eigenanteil auf Rekordniveau gestiegen
Eigenanteile in Hessen auf Rekordniveau: Bewohner zahlen 2025 im Schnitt 2.608 Euro, ein Anstieg von 53% seit 2017. Weitere Steigerungen erwartet.
Eigenanteile in Hessen auf Rekordniveau: Bewohner zahlen 2025 im Schnitt 2.608 Euro, ein Anstieg von 53% seit 2017. Weitere Steigerungen erwartet.
Die AOK Hessen berichtet, dass die Eigenanteile für stationäre Pflege im Jahr 2025 in Hessen auf ein Rekordniveau gestiegen sind. Eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK zeigt, dass die finanzielle Belastung der Bewohner in Pflegeheimen nun im Durchschnitt bei 2.608 Euro monatlich liegt. Dies stellt eine 53-prozentige Steigerung seit 2017 dar. Trotz erhöhter Leistungszuschläge im Jahr 2024 und dynamisierter Leistungssätze 2025 wird erwartet, dass die Belastung weiter steigen wird. Regionale Unterschiede zeigen, dass der Odenwald die höchsten Zuwächse verzeichnet. (Quelle: www.aok.de)
Hessen: Eigenanteile in Pflegeheimen erreichen Rekordhöhe
In Hessen steigen die Eigenanteile in Pflegeheimen auf Rekordniveau, aktuell im Schnitt 2.608 Euro monatlich, trotz Pflegezuschlägen, so die AOK.
In Hessen steigen die Eigenanteile in Pflegeheimen auf Rekordniveau, aktuell im Schnitt 2.608 Euro monatlich, trotz Pflegezuschlägen, so die AOK.
In Hessen haben die Eigenanteile für die Unterbringung in Pflegeheimen einen neuen Höchststand erreicht, berichtet die evangelische-zeitung.de unter Berufung auf die AOK Hessen. Seit 2017 sei der Eigenanteil der Bewohner um etwa 900 Euro gestiegen und liege derzeit bei durchschnittlich 2.608 Euro pro Monat, trotz Leistungszuschlägen der Pflegeversicherung. Das wissenschaftliche Institut der AOK prognostiziert weitere Anstiege. Zwischen verschiedenen Landkreisen gibt es erhebliche Unterschiede, wobei der Odenwaldkreis den höchsten Anstieg verzeichnete.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
21.01.2026
DDG-Seminar zur Diabetespflege: Schulung für Pflegende im Juni 2026
DDG-Seminar 2026: Pflegekräfte vertiefen Wissen in Diabetespflege im Asklepios Klinikum Schwalmstadt, 16.-17. Juni. Anmeldung über Bildungszentrum Nordhessen.
DDG-Seminar 2026: Pflegekräfte vertiefen Wissen in Diabetespflege im Asklepios Klinikum Schwalmstadt, 16.-17. Juni. Anmeldung über Bildungszentrum Nordhessen.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) bietet im Juni 2026 ein Seminar zur Basisqualifikation in der Diabetespflege an. Die Veranstaltung findet vom 16. bis 17. Juni im Asklepios Klinikum Schwalmstadt statt und richtet sich an Pflegekräfte, die ihre Kenntnisse im Umgang mit Diabetes-Patienten vertiefen möchten. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer in der frühzeitigen Erkennung von Notfällen und der Vermeidung von Komplikationen zu schulen. Die Anmeldung erfolgt über das Asklepios Bildungszentrum Nordhessen. Laut der DDG unterstützt diese Weiterbildung die Verkürzung des Patientenaufenthalts und die Vermeidung von Folgeerkrankungen.
Pflegekräfte dürfen ab Dezember 2025 INR-Messungen übernehmen, Entscheidung des G-BA erleichtert die Anpassung der Antikoagulationstherapie bei Patienten.
Pflegekräfte dürfen ab Dezember 2025 INR-Messungen übernehmen, Entscheidung des G-BA erleichtert die Anpassung der Antikoagulationstherapie bei Patienten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) beschlossen, die seit dem 12. Dezember 2025 in Kraft sind. Eine wesentliche Neuerung ist die Aufnahme der (POCT-)INR-Messung zur Anpassung der Antikoagulationstherapie in das Leistungsverzeichnis. Diese Leistung kann künftig von Pflegepersonen bei Patient*innen übernommen werden, die ihre INR-Selbstmessung nicht mehr selbst durchführen können. Zudem wurden bestehende Leistungen präzisiert und befristete Sonderregelungen, wie die pandemiebedingten Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege, gestrichen. Die Begrifflichkeit „Delegation“ wurde durch „Übertragung“ ersetzt, um die Verantwortung klarer den Pflegefachpersonen zuzuordnen. (Quelle: aok.de)
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