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Pflegepolitik und Recht
30.04.2026
GKV-Reform: Empörung über Kürzung bei Pflegefinanzierung
Empörung über GKV-Reform: Kürzungen bei der Pflegefinanzierung bedrohen Tariflöhne und schaffen Unsicherheit in der häuslichen und intensivmedizinischen Pflege.
Empörung über GKV-Reform: Kürzungen bei der Pflegefinanzierung bedrohen Tariflöhne und schaffen Unsicherheit in der häuslichen und intensivmedizinischen Pflege.
Das Bundeskabinett hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, das die Streichung der vollen Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege vorsieht. Dies führt zu Empörung bei Anbietern wie dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, da es eine wirtschaftliche Unsicherheit zur Folge hat. Bernd Meurer, Präsident des bpa, kritisierte die Maßnahmen scharf, indem er die "verzweifelten Sparmaßnahmen" als Gefährdung der Tarifentlohnung bezeichnete. Branchenvertreter warnen vor wirtschaftlichen Risiken für Pflegedienste. (Quelle: www.haeusliche-pflege.net)
KlaroCare: KI-Software reduziert Dokumentationsaufwand in der Pflege
KlaroCare-Gründer erleichtern mit KI-Software den Pflegealltag durch reduzierte Dokumentation, schaffen mehr Zeit für Patientenbetreuung und verbessern Prozesssicherheit.
KlaroCare-Gründer erleichtern mit KI-Software den Pflegealltag durch reduzierte Dokumentation, schaffen mehr Zeit für Patientenbetreuung und verbessern Prozesssicherheit.
Laut BibliomedPflege haben der Krankenpfleger Luca Wemhöner und die Softwareentwickler Ahmet Şentürk sowie Sven Feldmann das Unternehmen KlaroCare gegründet, um den Pflegealltag durch eine neue KI-gestützte Lösung zu erleichtern. Ziel ist es, den hohen Dokumentationsaufwand in der Pflege deutlich zu reduzieren und den Fachkräften somit mehr Zeit für die direkte Betreuung der Patienten zu verschaffen. Die Innovation soll die Sicherheit und Selbstständigkeit im Pflegeprozess verbessern und bietet eine Erleichterung für die gesamte Branche.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
30.04.2026
G-BA überarbeitet DMP Osteoporose: Anspruchsalter für Männer gesenkt
G-BA senkt Anspruchsalter für Männer im DMP Osteoporose auf 50 Jahre und aktualisiert Therapieempfehlungen sowie Einschreibekriterien.
G-BA senkt Anspruchsalter für Männer im DMP Osteoporose auf 50 Jahre und aktualisiert Therapieempfehlungen sowie Einschreibekriterien.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Disease-Management-Programm (DMP) für Osteoporose umfassend überarbeitet, wie auf aok.de berichtet wurde. Neu sind insbesondere die Absenkung des Anspruchsalters für Männer auf 50 Jahre sowie überarbeitete Einschreibekriterien und Therapieempfehlungen. Gesetzlich Versicherte mit gesicherter Osteoporose können künftig ab einem Alter von 50 Jahren am DMP teilnehmen. Die Anpassungen basieren auf aktuellen evidenzbasierten Leitlinien und umfassen auch eine Neudefinition des Frakturrisikos - ab fünf Prozent Risiko für einen Knochenbruch innerhalb der nächsten drei Jahre ist eine Einschreibung möglich. Die Aktualisierung betont zudem die Wichtigkeit von präventiven und therapeutischen Maßnahmen, wie Funktionstraining und Sturzprophylaxe. Darüber hinaus wird die medikamentöse Therapie um neue Wirkstoffe erweitert. Der Beschluss des G-BA muss nun vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden, bevor er in die bestehenden DMP-Verträge integriert wird.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
30.04.2026
Neuer QISA-Band: Strukturierte Indikatoren für Schmerzversorgung etabliert
Der neue QISA-Band bietet ein strukturiertes Indikatorenset für ein ganzheitliches Schmerzmanagement in der ambulanten Versorgung chronischer Schmerzpatienten.
Der neue QISA-Band bietet ein strukturiertes Indikatorenset für ein ganzheitliches Schmerzmanagement in der ambulanten Versorgung chronischer Schmerzpatienten.
Mit dem neuesten QISA-Band steht erstmals ein strukturiertes Indikatorenset zur ambulanten Versorgung von Patienten mit chronischen, nicht tumorbedingten Schmerzen zur Verfügung, berichtet aerztezeitung.de. Dr. Cornelia Straßner betont, dass Schmerzen ganzheitlich betrachtet werden sollten. Die neue Indikatoren richten sich an Praxen, die oft ohne Aufgabenteilung oder regelmäßige Schulungen arbeiten, und bieten Orientierung für ein strukturiertes Schmerzmanagement. Häufig fehlt es in der ambulanten Versorgung an ganzheitlichen Ansätzen, bei denen psychische, soziale und spirituelle Faktoren berücksichtigt werden. Die ePA könnte helfen, ist jedoch noch nicht ausreichend etabliert. Unterversorgung bestehe bei nicht-medikamentösen Maßnahmen, während Schmerzmittel oft nicht leitliniengerecht verabreicht werden. Der QISA-Band schließt diese Lücken, indem er konkrete Qualitätsindikatoren bereitstellt. Diese sollen in Teamsitzungen oder Qualitätszirkeln angewendet werden, um die Versorgungsqualität systematisch zu verbessern.
Breite Kritik am Sparpaket: Kürzungen bei Krankenkassenzuschüssen heftig diskutiert
Breite Kritik am Sparpaket: Kürzungen bei Krankenkassenzuschüssen und geplante Maßnahmen sorgen für anhaltende Diskussionen.
Breite Kritik am Sparpaket: Kürzungen bei Krankenkassenzuschüssen und geplante Maßnahmen sorgen für anhaltende Diskussionen.
Das Bundeskabinett hat ein Sparpaket beschlossen, das die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren soll, jedoch stößt dies auf breite Kritik. Der Sozialverband Deutschland nannte die Kürzung des Bundeszuschusses in diesem Kontext einen „Schlag ins Gesicht der Versicherten“. Geplant ist die Entlastung der Kassen um 16,3 Milliarden Euro, um Anhebungen der Zusatzbeiträge zu verhindern. Besondere Kritik gibt es auch an höheren Zuzahlungen für Medikamente und der Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Ärztepräsident Klaus Reinhardt betonte, dass die Maßnahmen weder seriös, noch solide oder solidarisch seien. Auch CSU-Politiker Klaus Holetschek äußerte sich kritisch zu den geplanten Kürzungen des Zuschusses. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte die Reform als ausgewogen und notwendig zur Stabilisierung der Krankenkassen. (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Neue Therapieansätze wie Teplizumab und die digitale Bauchspeicheldrüse verbessern die Diabetesversorgung und mindern Komplikationen effektiv.
Neue Therapieansätze wie Teplizumab und die digitale Bauchspeicheldrüse verbessern die Diabetesversorgung und mindern Komplikationen effektiv.
Moderne Ansätze in der Diabetesversorgung ermöglichen ein frühzeitigeres Eingreifen und die Vermeidung von Komplikationen, was den Alltag der Betroffenen erheblich verbessert. Auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des 132. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) wurde dies anhand von zwei innovativen Therapieansätzen vorgestellt: der Behandlung mit Teplizumab und der digitalen Bauchspeicheldrüse. Beide Methoden illustrieren eindrucksvoll, wie die Steuerung und der Verlauf von Diabetes effektiver beeinflusst werden können. Solche Fortschritte spiegeln die Entwicklungen wider, die derzeit in der Diabetesforschung stattfinden. Die Details dieser Ansätze wurden in der Ärzte Zeitung beleuchtet, einem führenden Medium für medizinische Fachnachrichten.
Das neue AOK-Indikatorenset fördert ein ganzheitliches Schmerzmanagement in der ambulanten Versorgung, indem es psychische, soziale und spirituelle Faktoren einbezieht.
Das neue AOK-Indikatorenset fördert ein ganzheitliches Schmerzmanagement in der ambulanten Versorgung, indem es psychische, soziale und spirituelle Faktoren einbezieht.
Mit dem neuen QISA-Band, der sich auf chronische, nicht tumorbedingte Schmerzen fokussiert, bietet die AOK erstmals ein strukturiertes Indikatorenset für die ambulante Versorgung an. Wie Mitautorin Dr. Cornelia Straßner von der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Uniklinikums Heidelberg erläutert, fehlen in der ambulanten Versorgung oft ganzheitliche Konzepte, da Schmerzen häufig nur somatisch betrachtet werden. Das neue Indikatorenset soll helfen, ein umfassenderes Schmerzmanagement zu unterstützen, das psychische, soziale und spirituelle Faktoren einbezieht. Dieses System kann in Teamsitzungen oder Qualitätszirkeln eingesetzt werden, um Schmerzmanagementprozesse in Praxen zu verbessern. Im Rahmen des RELIEF-Projekts werden diese Indikatoren zudem genutzt, um die Versorgungsqualität chronischer Schmerzpatienten durch ein hausärztliches Case-Management-Programm weiterzuentwickeln. Die ePA könnte hierbei unterstützen, ist jedoch noch nicht ausreichend in der Anwendungspraxis angekommen. (Quelle: aok.de)
Hohe Hürden für Pflegegrad-Senkung bei Gesundheitsverbesserung
Strenge Vorgaben: Pflegegrad-Senkung nur bei belegter Gesundheitsverbesserung möglich, neue Gutachten allein reichen nicht, Betroffene müssen vorher angehört werden.
Strenge Vorgaben: Pflegegrad-Senkung nur bei belegter Gesundheitsverbesserung möglich, neue Gutachten allein reichen nicht, Betroffene müssen vorher angehört werden.
Die Pflegekasse hat die Möglichkeit, den Pflegegrad bei einer erneuten Begutachtung zu senken, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen erheblich verbessert hat. Doch wie die Allgäuer Zeitung berichtet, sind dafür strenge rechtliche Bedingungen erforderlich. Ein neues Gutachten allein reicht nicht; die Pflegekasse muss konkret darlegen, worin die Verbesserung liegt. Laut der Verbraucherzentrale muss ein wesentlicher Unterschied im Alltag festgestellt werden. Vor einer Kürzung müssen Betroffene hierzu angehört werden. Gerichtsurteile unterstreichen die hohen Nachweisanforderungen bei Rückstufungen.
Neue Richtlinie zur SAPV in Kraft: Schnittstellen überarbeitet
Neue SAPV-Richtlinie ab 27. März 2026: Überarbeitete Schnittstellen zur ambulanten Pflege jetzt verbindlich für alle Medizinischen Dienste und Krankenkassen.
Neue SAPV-Richtlinie ab 27. März 2026: Überarbeitete Schnittstellen zur ambulanten Pflege jetzt verbindlich für alle Medizinischen Dienste und Krankenkassen.
Der Medizinische Dienst Bund hat die Begutachtungsvorgaben für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und die stationäre Hospizversorgung grundlegend überarbeitet. Laut einem Bericht auf www.altenpflege-online.net sei die neue Richtlinie, die ab dem 27. März 2026 in Kraft tritt, für alle Medizinischen Dienste und Krankenkassen verbindlich. Die Schnittstellen zur ambulanten Pflege werden neu definiert, nachdem das Bundesgesundheitsministerium die Richtlinie am 24. März 2026 genehmigt hat.
Ab Juli: EBM-fähige Verordnung für Intensivpflege digital möglich
Ab Juli können Ärzt:innen außerklinische Intensivpflege digital EBM-fähig verordnen, dank neuer G-BA-Richtlinien – ein Schritt zur effizienteren Gesundheitsversorgung.
Ab Juli können Ärzt:innen außerklinische Intensivpflege digital EBM-fähig verordnen, dank neuer G-BA-Richtlinien – ein Schritt zur effizienteren Gesundheitsversorgung.
Ab Juli wird die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege am Bildschirm EBM-fähig, wie die Ärztezeitung berichtet. Dies wurde durch die Richtlinienbeschlüsse des G-BA ermöglicht. Die dafür notwendige Ergänzung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ist nun abgeschlossen. Dies bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte künftig diese Verordnungen direkt über digitale Systeme abwickeln können, was vermutlich den Prozess effizienter gestalten wird. Dies ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung und Vereinfachung im Gesundheitswesen, um papierbasierte Prozesse zu reduzieren und die Arbeitsabläufe zu optimieren.
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